Merja Spott, Referentin für Verkehr beim Allgemeinen Deutschen Radfahrer-Clubs (ADFC Hamburg): „Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge sind laut § 45 (9) der Straßenverkehrsordnung nur unter ganz bestimmten Bedingungen zulässig. Bei der Einrichtung von Einbahnstraßen ist diese Bedingung die gewünschte Verringerung des KfZ-Verkehrs. Doch damit wird gleichzeitig der Fahrradverkehr behindert, obwohl das nicht das Ziel ist.'“ Da Fahrräder auch Fahrzeuge sind, ist diese Beschränkung nicht zulässig und rechtswidrig.
Im Gegensatz dazu stieß der Verein in den letzten Monaten bei den Straßenverkehrsbehörden auf Ablehnung, als er versuchte, Einbahnstraßen in Gegenrichtung frei zu bekommen. Die Argumente der Polizei zeigen nach Ansicht des ADFC, dass die Rechtssystematik - absichtlich oder aus Unwissenheit - nicht eingehalten wird. Hinzu kommt, dass es in den letzten Monaten sogar Fälle (Schreyerring, Parkstraße, Oberstraße) gab, in denen die langjährige Praxis der legalen Fahrt in Gegenrichtung wieder aufgehoben wurde. Diese Straßen sind jetzt wieder »echte Einbahnstraßen«, also auch für Radfahrer nur in einer Richtung befahrbar.
»Die Beamten tun so, als sei die Freigabe der Fahrt in Gegenrichtung für den Radverkehr eine Art Gnadenakt. Das ist jedoch falsch, denn sie ist laut Gesetz der Regelfall. Wenn die Öffnung einer Einbahnstraße nicht möglich ist, müssen andere Lösungen gefunden werden. Die Straßenverkehrsordnung schreibt ihnen vor, alles Mögliche zu unternehmen, um die freie Durchfahrt zuzulassen. Dies nicht zu tun, ist rechtswidrig.«, stellt Spott fest.
Der ADFC fordert die Polizei dringend auf geltendes Recht anzuwenden und die Radfahrer der Hansestadt als Führer von Fahrzeugen Ernst zu nehmen. Innensenator Michael Neumann muss als oberster Dienstherr dafür sorgen, dass seine untergeordneten Behörden entsprechend handeln.
Auf http://www.hamburg.adfc.de/verkehr/themen/einbahnstraßen/ sammelt der ADFC Beispiele und präsentiert ausführlich die gesetzliche Lage. Hamburgs Radfahrende können nicht freigegebene Einbahnstraßen dort melden.
Für Rückfragen:
Merja Spott, Referentin für Verkehr
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