Beispiele für unsinnige Radwegebenutzungspflichten
Einige benutzungspflichtige Radwege sind schmaler als ein Fahrrad. Viele benutzungspflichtige Radwege sind unterbrochen durch unbenutzbare Stellen, an denen eine Aufleitung auf die Fahrbahn fehlt oder aber Radwege enden ohnehin urplötzlich ohne Weiterleitung auf die Fahrbahn. Das Befahren der Gehwege ist jedoch verboten, angesichts der unmöglichen Situationen fahren Radfahrer in aller Regel auf Gehwegen weiter. Vielen Radfahrern ist aber nicht bekannt, dass Sie unter Umständen keinen Rechtsschutz geniessen im Falle eines Unfalls auf dem Gehweg, der schließlich für den Fußgängerverkehr da ist. Rechtlich einwandfrei ist dagegen das Befahren der Fahrbahn, wenn Radwege unbenutzbar sind. Wer einmal also seine Fahrt auf dem Radweg nicht fortsetzen konnte, weil der Radweg unterbrochen ist, das Fahrrad dort aber womöglich über ein Geländer oder ein parkendes Auto auf die Fahrbahn hätte getragen werden müssen, der sollte beim nächsten Mal vorher an einer geeigneten und sicheren Stelle auf die Fahrbahn wechseln und so die Sackgasse auf dem Radweg meiden.
Radweg ist unbenutzbar
Auch in Hamburg anzutreffen: Radwege mit einer Breite von einem Meter oder auch weniger, die Radfahrer in beide Richtungen benutzen sollen oder müssen. Allerdings darf auch im Begegnungsfall keiner der Radler auf den Gehweg ausweichen. Parken wie in diesem Fall Autos sogar noch legal von der Polizei angeordnet direkt neben dem Radweg, sollen Radler zudem noch einen Sicherheitsabstand zu den parkenden Autos von einem Meter einhalten. Falls die Beifahrertüren unachtsam geöffnet werden, sollten Radler in genügendem Abstand die parkenden Autos passieren. Diesen Sicherheitsabstand empfiehlt Hamburgs Polizei in einem Sicherheitsfaltblatt »Fahrradfahren aber sicher«, wie auch das Bundesverkehrsministerium in einem Informationsblatt. Weitere Informationen zu Parken an Radwegen finden Sie unter der ADFC Kampagne »Radweg oder Parkplatz«.
Wer Radfahrer auf solch schmalen und ungeeigneten Radwegen zwingt, in die falsche Richtung als Geisterradler zu fahren, muss selbstverständlich damit rechnen, dass Radfahrer auch kein Unrechtsbewusstsein empfinden, an anderer ungeeigneter Stelle trotz der damit verbundenen Gefahren falsch zu fahren. Mehr zum Geisterradeln unter »Geisterradeln kann tödlich sein«.
-> Radfahrer müssen auf die Fahrbahn ausweichen.
Radweg ist nicht erkennbar
-> Radfahrer müssen auf die Fahrbahn ausweichen.
Mehr zum Radfahren im Winter:
Winterdienst auf Radwegen dringend erforderlich
Kein Winterdienst: Radfahren bei Eis und Schnee auf Hamburgs Fahrbahnen
Weitere Informationen
Das NDR Fernsehen berichtete am 16.07.2007 in der Sendung MARKT über das Ärgernis der Radwegebenutzungspflicht:








