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Hamburger ADFC-Mitglieder klagen gegen die Radwegebenutzungspflicht

Benutzungspflicht in der Eppendorfer Landstraße (Foto Stefan Warda)
Benutzungspflicht in der Eppendorfer Landstraße bis 2008 (Foto Stefan Warda)

Der ADFC unterstützte bis 2008 eine Klage beim Oberverwaltungsgericht gegen die Radwegebenutzungspflicht in der Eppendorfer Landstraße. Dort waren bis 2008 noch vier Verkehrszeichen aufgestellt, die für etwa 350 Meter die Radwegebenutzungspflicht für unbenutzbare Radwege anordneten.

Übersicht der Pressemitteilungen zu den Widerspruchsverfahren in Hamburg:

Der ADFC Hamburg wird auch weiterhin Klagen unterstützen, wenn die Behörden nicht für sichere und benutzbare Radverkehrsanlagen sorgen.

Das Problem mit den »Stummelradwegen«:

Erfahrungen mit der Radwegebenutzungspflicht zehn Jahre nach der StVO-Novelle:

Urteile rund um den Radweg, die Benutzungspflicht und die (Unfall-)Folgen

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