Hamburger ADFC-Mitglieder klagen gegen die Radwegebenutzungspflicht
Der ADFC unterstützte bis 2008 eine Klage beim Oberverwaltungsgericht gegen die Radwegebenutzungspflicht in der Eppendorfer Landstraße. Dort waren bis 2008 noch vier Verkehrszeichen aufgestellt, die für etwa 350 Meter die Radwegebenutzungspflicht für unbenutzbare Radwege anordneten.
Übersicht der Pressemitteilungen zu den Widerspruchsverfahren in Hamburg:
- Gerichtsverfahren gegen Radwegebenutzungspflicht in Eppendorfer Landstraße erledigt - Behörde entfernt alle blauen Radwegschilder
- Innenbehörde zeigt Einsicht: Benutzungspflicht wird aufgehoben
- Neuer Sieg für Radler gegen Radweganordnung der Innenbehörde
- Neuer Musterprozess gegen die Radwegebenutzungspflicht
- Radler erfolgreich gegen Radweganordnung der Innenbehörde
- Musterprozesse gegen die Radwegebenutzungspflicht: Verwaltungsgericht Hamburg verhandelt am 29.11.2001 vor Ort in der Eppendorfer Landstraße
- Radlerklage erfolgreich – Behörden geben im Fall Gertigstraße vollständig nach
- Mangelhafter Radweg muß nicht mehr benutzt werden – Erfolg für ADFC-unterstütze Klage
- Gefährliche Radwege in Hamburg: ADFC unterstützt Klagen gegen Radwegebenutzungspflicht
- Pressekonferenz: ADFC unterstützt Klagen gegen Radwegebenutzungspflicht
- In Hamburg bleiben auch die gefährlichen Radwege benutzungspflichtig: Klagen gegen Radwegezwang
Der ADFC Hamburg wird auch weiterhin Klagen unterstützen, wenn die Behörden nicht für sichere und benutzbare Radverkehrsanlagen sorgen.
Das Problem mit den »Stummelradwegen«:
Erfahrungen mit der Radwegebenutzungspflicht zehn Jahre nach der StVO-Novelle:
- Hamburg RadCity 4/2007 – 10 Jahre StVO-Fahrradnovelle
- Berlin RadZeit Ausgabe 1/2007 berichtet zu 10 Jahren StVO-Novelle
Urteile rund um den Radweg, die Benutzungspflicht und die (Unfall-)Folgen

