
Verkehr: Beschwerdewegweiser
Falschparker
Halter von abgestellten Autos, die Sie als RadfahrerIn oder FußgängerIn behindern oder gar gefährden, können Sie anzeigen. Für das Verfolgen einer Privatanzeige sind folgende Angaben notwendig:
- Tattag
- Tatzeit
- Tatort
- Kfz-Kennzeichen
- Fahrzeugmarke
- genauer Tatvorwurf
- vollständige Daten des Anzeigenden
- Beweisfoto, aus dem Kennzeichen und Tatvorwurf erkennbar hervorgehen
Zuständig ist das örtliche Polizeikommissariat (PK). Die Anzeige wird dann vom PK an die Bußgeldstelle des Einwohnerzentralamtes weitergeleitet. Sie können Ihre Anzeige auch direkt der Bußgeldstelle schicken. Das geht per E-Mail, eine Originalunterschrift ist nach Angaben der Behörde nicht nötig.
Behörde für Inneres und Sport (BIS)
Einwohner-Zentralamt
Bußgeldstelle
Amsinckstraße 34
20097 Hamburg
Tel.: 4 28 39-31 24
Fax: 4 28 39-40 01
bussgeldstelle@eza.hamburg.de

"Forum"? Gibt es denn "Foren" zur Erstattung von Anzeigen?