Verkehr: Beschwerdewegweiser

27.02.2012

Falschparker

Von: Ulf Dietze

Halter von abgestellten Autos, die Sie als RadfahrerIn oder FußgängerIn behindern oder gar gefährden, können Sie anzeigen. Für das Verfolgen einer Privatanzeige sind folgende Angaben notwendig:

  • Tattag
  • Tatzeit
  • Tatort
  • Kfz-Kennzeichen
  • Fahrzeugmarke
  • genauer Tatvorwurf
  • vollständige Daten des Anzeigenden
  • Beweisfoto, aus dem Kennzeichen und Tatvorwurf erkennbar hervorgehen

Zuständig ist das örtliche Polizeikommissariat (PK). Die Anzeige wird dann vom PK an die Bußgeldstelle des Einwohnerzentralamtes weitergeleitet. Sie können Ihre Anzeige auch direkt der Bußgeldstelle schicken. Das geht per E-Mail, eine Originalunterschrift ist nach Angaben der Behörde nicht nötig.

Behörde für Inneres und Sport (BIS)
Einwohner-Zentralamt
Bußgeldstelle
Amsinckstraße 34
20097 Hamburg
Tel.: 4 28 39-31 24
Fax: 4 28 39-40 01
bussgeldstelle@eza.hamburg.de

Stephan, 15.05.2012 21:04:
Bekommt man als Anzeigender eine Rückmeldung oder woran kann man festmachen, dass Anzeigen wirken?
Online-Redaktion, 15.05.2012 20:34:
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass das Anzeigen wirkt. Einen Strafantrag stellen wir nicht. Es reicht zu schreiben, dass man den Fahrer des Wagens xy anzeigt, weil er falsch geparkt hat, weil er sichtbehindernd geparkt hat o. ä.
recumbent, 15.05.2012 09:51:
Gibt es irgendwelche Erfahrungswerte über die Wirkung der Anzeige? Bekommen die Falschparker dann automatisch einen Bußgeldbescheid? Und können sie ihr Fehlverhalten wirksam leugnen? Und was hat es mit dem Strafantrag auf sich? Ist der nötig und was bedeutet er?
Anzeigender, 28.02.2012 12:38:
Nachtrag: Werden es zu viele Anzeigen, kann es sein, dass sich die Polizei überfordert fühlt. Mir hat das PK 23 wörtlich geschrieben: "Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, bitte ich Sie, Ihre Anzeigen künftig an die zuständige Behörde zu richten (...) Darüber hinaus bitte ich Sie um Verständnis, dass das Email-Postfach des PK 23 kein geeignetes Forum zur Anzeigenerstattung ist".

"Forum"? Gibt es denn "Foren" zur Erstattung von Anzeigen?
Anzeigender, 28.02.2012 12:31:
Inzwischen scheint es tatsächlich so zu sein, dass man Anzeigen direkt per E-Mail an die Bußgeldstelle schicken kann. Wie mir kürzlich eine Polizeibeamtin sagte: Man ist moderner geworden...
Anzeigender, 20.11.2011 17:48:
Dann hat die Bußgeldstelle mir eine falsche Auskunft gegeben. Werde das prüfen.
Besserwisser, 31.10.2011 20:33:
Richtiger: Nur der Strafantrag muss unterzeichnet werden. Ansonsten kann man ganz normal anzeigen per mail verschicken, habe ich auch an die Polizei gemacht. Erst bei Strafantrag ist die Unterschrift fällig.
Anzeigender, 11.09.2011 12:30:
Wichtig: Eine Anzeige muss eigenhändig unterzeichnet sein! Deshalb entfällt leider die Möglichkeit, sie per E-Mail an die Bußgeldstelle zu schicken.
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