RadCity-News

Verkehr, Fischkopps Kolumne

28.01.12

Baustellenschilderlotterie (7)

Baustelle in Hamburg »bewirkt« Radwegbenutzungspflicht.

Engstelle benutzungspflichtig – stellen Bauarbeiter an Fahrbahnbaustellen auch die Schilder auf, die sich zufällig in ihrem LKW befinden?

Dabei kann man in der Fabriciusstraße schon lange auf der Fahrbahn radeln.

Diesmal zeigt ein Beispiel aus Bramfeld, wie wenig Gespür für Radverkehrsfragen manchmal in Hamburg vorhanden ist.

Die Fabriciusstraße in Bramfeld hat streckenweise alte Radwege. Aber wie in der übrigen Straße auch, gilt für sie keine Benutzungspflicht. Also fährt der Radler, der das möchte, auf der Fahrbahn. Nun gibt es eine Baustelle und übrig bleibt für die Fußgänger ein schmaler Durchgang über den Radweg.

Und an dieser engsten Stelle stellt die Baufirma ein blaues Schild »gemeinsamer Geh- und Radweg« auf und damit wird nun aus dem nicht benutzungspflichtigen Radweg ein benutzungspflichtiger. Man muss nicht annehmen, dass das böse Absicht war. Ein »Gehweg/Radfahrer frei« hätte hier zwar besser gepasst. Aber das Schild hatten die freundlichen Bauarbeiter nicht dabei.

Hintergrund zur Serie »Baustellenschilderlotterie«


Reinhard, 03.02.2012 13:31:
... wer Verkehrsschilder aufstellt, sollte soviel Verantwortungsbewusstsein haben, das auch richtig zu tun.
Will man bei Radfahrern mehr Akzeptanz von Verkehrsregeln erreichen, so darf man ihnen nicht immer wieder zeigen, dass man sie gerne mal vergisst.
Scholz, 01.02.2012 09:26:
Wer auf der Straße fährt, sieht das Schild doch gar nicht. Man sollte den Bauarbeitern jetzt auch nicht jeden Scherz übel nehmen.
Stephan, 30.01.2012 19:16:
Das Verkehrszeichen hier zu ignorieren klingt vernünftig, kann also nur falsch sein....wurde schon mal jemandem in so einer Situation durch die Rennleitung ein Gespräch zu dem Thema aufgedrängt?
Lutz, 29.01.2012 16:46:
Wäre interessant, ob man Verkehrszeichen, die ein "freundlicher Bauarbeiter" nach Belieben und ohne Sachkenntnis aufstellt, auch befolgen muss. Bei vollkommen absurden Verwaltungsakten gelten diese als "juristisch nichtig" und haben damit keine Wirkung. Wie so oft wird es aber eine schwer zu beurteilende Grauzone geben.
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