Doch schon droht die nächste, winterliche Eskalationsstufe: Was passiert, wenn’s schneit?
Grundsätzlich gilt dann: Ist ein benutzungspflichtiger Radweg nicht vom Schnee gereinigt und damit nicht benutzbar, darf der Radfahrende die geräumte Fahrbahn, vulgo Straße, benutzen – und sollte das schon zu seiner eigenen Sicherheit auch tun.
Doch wer ist in Hamburg für die Reinigung der Wege zuständig? Zu dieser Frage hat die Stadtreinigung Mitte November 2011 das Informationsblatt „Winterdienst in Hamburg“ an alle Haushalte verteilt. Wer das Dokument aufmerksam liest, entdeckt die Feinheiten des Hamburgischen Wegegesetzes. Denn siehe da: Niemand ist für die Radwege zuständig – weder die Anlieger oder Hauseigentümer noch die Stadtreinigung.
Die Ausnahme: Die Stadt hat ein so genanntes Grundnetz des Radverkehrs festgelegt, das die Stadtreinigung parallel zum Straßennetz reinigen muss. Im letzten Jahr fiel der Schnee zu früh, da waren die Maschinen noch nicht beschafft. Warten wir also diesen Winter ab, ob die Stadtreinigung dafür sorgt, dass auch Hamburgs Radfahrende geräumte Wege haben.
Dieses Grundnetz stellt einen Anfang dar. Mittelfristig muss gewährleistet sein, dass alle benutzungspflichtigen Radwege und in erster Linie die Velorouten so geräumt sind, dass sich auch im Hamburger Winter zügig und sicher Rad fahren lässt.
Tipps für den Winter und Informationen über Benutzungspflicht bei Schnee


Leider ist noch nicht allen Radfahrenden bewusst (oder sie sind noch nicht von den Vorzügen überzeugt), dass sie auf die Straße, stvo: Fahrbahn, gehören bzw. dort fahren dürfen, ja sollten.
Zudem ist leider auch die Hamburger Polizei bzw. Innenbehörde immer noch nicht auf der Höhe der geltenden Rechtsprechung.
Die Velorouten – so denn vorhanden – zu räumen ist aber so oder so eine verdienstvolle Sache. Wenn's denn schneit...