
Verkehrsplanung
Einbahnstraßen
In Einbahnstraßen ist der Autoverkehr nur in einer Richtung zugelassenen. Das hat unter anderem diese Folgen:
- Autos sind nicht mit Gegenverkehr konfrontiert und daher schneller.
- Aus bestimmten Straßen lässt sich mit Einbahnstraßen sonst zu erwartender Durchgangs-Autoverkehr heraushalten.
- Begegnungsverkehr ist ausgeschlossen, so dass mehr Platz für parkende Autos entsteht.
Alle genannten Wirkungen kann man – je nach Standpunkt – als erwünscht oder unerwünscht bewerten.
(02.04.2012) Die Einbahnstraße im Dorf lassen? – Farmsener Landstraße, Volksdorf
(22.03.2012) Freiheit für den Innopark – Wieder in Gegenrichtung frei
(03.03.2012) Bauliche Lösung für Heinrich-Barth-Straße
(06.02.2012) So kann es gehen – Möglichkeiten der Einbahnstraßenfreigabe
(06.02.2012) Das Problem – Auch für RadlerInnen kein Durchkommen
(06.02.2012) Einbahnstraßen freigeben – ADFC setzt sich für Freigaben ein
(06.02.2012) Stellungnahme der Verkehrsdirektion
(16.12.2011 fortlaufend) Bestandsaufnahme Einbahnstraßen in Hamburg
(13.11.2011) Einbahnstraßen sind freizugeben – Die Rechtslage aus Sicht des ADFC HH
(13.11.2011) Argumente und Beispiele – Einbahnstraßen und die Argumente der Polizei
(fortlaufend) Literaturhinweise

