Verkehrsteilnehmer

24.01.2012

Kinder

Von: Ulf Dietze

Auch Kinder sind im Straßenverkehr unterwegs. Je nach Alter und Entwicklungsstand können ihre Fähigkeiten, mit dem komplexen Geschehen klar zu kommen, sehr unterschiedlich sein. In jedem Fall ist es die Verantwortung der Erwachsenen, sich so zu verhalten, dass Kinder ohne Risiko am Straßenverkehr teilhaben können.

Die Straßenverkehrs-Ordnung formuliert erfreulich eindeutig, was von Kraft- und Radfahrenden erwartet wird: »Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern (...) insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.« (StVO § 3, Abs. 2a)

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