Recht
Radwegebenutzungspflicht
Wären Radwege sicher, attraktiv und zügig zu befahren, bräuchte es keines Zwangs, sie zu benutzen. So aber – in oft erbärmlichem Zustand, dem Fahrrad als Verkehrsmittel nicht gerecht werdend, unsicher gestaltet – sind sie eine Zumutung. Schon 1998 klagten Hamburgerinnen in mehreren Musterverfahren mit Unterstützung des ADFC gegen die Benutzungspflicht in Heußweg, Gertigstraße und der Eppendorfer Landstraße. Inzwischen hat sich viel getan: Zahlreiche Benutzungspflichten sind aufgehoben. Doch es gibt sie immer noch, die Zumutungen gegen sicheres Radfahren.
(14.05.2012) Radler auf der Fahrbahn? Weiterhin nicht ärgern ;-) Info als Kopiervorlage
(07.01.2012) Benutzungspflichten werden überprüft
(02.11.2011) Musterwiderspruch 2011
(17.09.2011) Barcastraße – Buchtstraße: Benutzungspflicht aufgehoben
(08.09.2011) »Benutzungspflicht aufgehoben!« - Köln informiert Verkehrsteilnehmer
(18.11.2010) Bundesverwaltungsgericht: Rad fahren – natürlich auf der Fahrbahn!
(15.10.2010) Die Radwegebenutzungspflicht Verkehrsregeln, Historie, Klagen
(02.12.2009) Radwege schneiden schlecht ab – Sicherheit von Verkehrsanlagen
(Mai 2008) »Radler auf der Fahrbahn? Ärgern Sie sich nicht!« – Faltblatt für AutofahrerInnen
(28.11.1998) Musterwiderspruch 1998
Siehe auch das verwandte Thema Fahrbahnradeln.
